§ 7 KEV 2022 Auswertung und Publikationen

KEV 2022 - Kommunikations-Erhebungs-Verordnung 2022

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Die im Rahmen der Kommunikationsstatistik erstellten Statistiken dürfen unbeschadet gesetzlicher Verpflichtungen nur für folgende Aufgabenbereiche Verwendung finden:
    1. 1.Ziffer einsLaufende Beobachtung und Überwachung der Markt- und Wettbewerbsentwicklung;
    2. 2.Ziffer 2Erfüllung nationaler und internationaler Berichts- und Auskunftspflichten.
  2. (2)Absatz 2,Folgende Publikationen sind quartalsweise zu erstellen und nach Maßgabe von § 1 Abs. 1 Satz 2 und 3 im Internet spätestens zehn Wochen nach Abschluss der Erhebung zu veröffentlichen:Folgende Publikationen sind quartalsweise zu erstellen und nach Maßgabe von Paragraph eins, Absatz eins, Satz 2 und 3 im Internet spätestens zehn Wochen nach Abschluss der Erhebung zu veröffentlichen:
    1. 1.Ziffer einsStatistiken über öffentliche Mobilfunkdienste, diese haben Quartalswerte entsprechend der Anlage 1 dieser Verordnung zu umfassen;
    2. 2.Ziffer 2 Statistiken über das öffentliche Angebot von Breitbandanschlüssen, diese haben Quartalswerte entsprechend der Anlage 2 dieser Verordnung zu umfassen;
    3. 3.Ziffer 3Statistiken über Bündelprodukte, diese haben Quartalswerte entsprechend der Anlage 3 dieser Verordnung zu umfassen;
    4. 4.Ziffer 4Statistiken über öffentliche Sprachtelefonie an festen Standorten, diese haben Quartalswerte entsprechend der Anlage 4 dieser Verordnung zu umfassen;
    5. 5.Ziffer 5Statistiken über Ethernetdienste und Mietleitungen, diese haben Quartalswerte entsprechend der Anlage 5 dieser Verordnung zu umfassen;
    6. 6.Ziffer 6.Statistiken über betriebswirtschaftliche Kennzahlen zu Mitarbeitern und Investitionen im Telekommunikationssektor, diese haben Quartals- bzw Jahreswerte entsprechend der Anlage 6 dieser Verordnung zu umfassen;
    7. 7.Ziffer 7.Statistiken über öffentliche nummernunabhängige interpersonelle Kommunikationsdienste, diese haben Quartalswerte entsprechend der Anlage 7 dieser Verordnung zu umfassen.
In Kraft seit 01.07.2022 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 7 KEV 2022


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 7 KEV 2022 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 7 KEV 2022


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 7 KEV 2022


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 7 KEV 2022 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis KEV 2022 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 6 KEV 2022
§ 8 KEV 2022