Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.08.2026
Für Dienste unter einer internationalen Rufnummer für Universal International Shared Cost Numbers mit der Landeskennzahl 808 ist dem Teilnehmer ein Entgelt von EUR 0,20 pro Minute zu verrechnen.
In Kraft seit 14.04.2010 bis 31.12.9999
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