§ 10 KBeglG Inkrafttreten

KBeglG - Konsularbeglaubigungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministers für Auswärtige Angelegenheiten vom 16. März 1984 betreffend Beglaubigungen durch österreichische Vertretungsbehörden im Ausland, BGBl. Nr. 140/1984, außer Kraft. Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministers für Auswärtige Angelegenheiten vom 16. März 1984 betreffend Beglaubigungen durch österreichische Vertretungsbehörden im Ausland, Bundesgesetzblatt Nr. 140 aus 1984,, außer Kraft.

In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
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