§ 35 K-SGAG Sprachliche Gleichbehandlung

K-SGAG - Kärntner Spiel- und Glücksspielautomatengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.04.2024

Soweit in diesem Gesetz Bezeichnungen in ausschließlich männlicher oder in ausschließlich weiblicher Form verwendet werden, sind beide Geschlechter gemeint.

In Kraft seit 06.12.2012 bis 31.12.9999
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