Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.11.2025
Die Ziele dieses Gesetzes sind:
a)Litera aMaßnahmen der regionalen Verkehrsinfrastruktur und der regionalen Sicherheitsinfrastruktur in den Kärntner Gemeinden zu unterstützen,
b)Litera bdie Kärntner Gemeinden bei der Verwirklichung der Ziele der örtlichen Raumplanung zu unterstützen.
c)Litera cdie Kärntner Gemeinden und Schulgemeindeverbände bei der Bereitstellung und Sanierung von Schulgebäuden (einschließlich Turnsälen) zu unterstützen,
d)Litera ddie räumlichen Voraussetzungen für eine leistungsfähige Wirtschaft in den Kärntner Gemeinden zu schaffen und zu verbessern,
e)Litera edie Kärntner Gemeinden bei der Beseitigung von eingetretenen Katastrophenschäden im Vermögen der Gemeinden zu unterstützen,
f)Litera fdie Kärntner Gemeinden bei der Umsetzung kommunaler Hochbauvorhaben zu unterstützen,
g)Litera gden Ausbau der Breitbandinfrastruktur in den Kärntner Gemeinden zu unterstützen.
In Kraft seit 01.01.2023 bis 30.11.2025
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