§ 1 K-RegFG

Kärntner Regionalfondsgesetz - K-RegFG

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2022 bis 31.12.9999

Die Ziele dieses Gesetzes sind:

  1. a)Litera aMaßnahmen der regionalen Verkehrsinfrastruktur und der regionalen Sicherheitsinfrastruktur in den Kärntner Gemeinden zu unterstützen,
  2. b)Litera bdie Kärntner Gemeinden bei der Verwirklichung der Ziele der örtlichen Raumplanung zu unterstützen.
  3. c)Litera cdie Kärntner Gemeinden und Schulgemeindeverbände bei der Bereitstellung und Sanierung von Schulgebäuden (einschließlich Turnsälen) zu unterstützen,
  4. d)Litera ddie räumlichen Voraussetzungen für eine leistungsfähige Wirtschaft in den Kärntner Gemeinden zu schaffen und zu verbessern,
  5. e)Litera edie Kärntner Gemeinden bei der Beseitigung von eingetretenen Katastrophenschäden im Vermögen der Gemeinden zu unterstützen,
  6. f)Litera fdie Kärntner Gemeinden bei der Umsetzung kommunaler Hochbauvorhaben zu unterstützen,
  7. g)Litera gden Ausbau der Breitbandinfrastruktur in den Kärntner Gemeinden zu unterstützen.

a)

Maßnahmen der regionalen Verkehrsinfrastruktur und der regionalen Sicherheitsinfrastruktur in den Kärntner Gemeinden zu unterstützen,

b)

die Kärntner Gemeinden bei der Verwirklichung der Ziele der örtlichen Raumplanung zu unterstützen.

c)

die Kärntner Gemeinden und Schulgemeindeverbände bei der Bereitstellung und Sanierung von Schulgebäuden (einschließlich Turnsälen) zu unterstützen,

d)

die räumlichen Voraussetzungen für eine leistungsfähige Wirtschaft in den Kärntner Gemeinden zu schaffen und zu verbessern,

e)

die Kärntner Gemeinden bei der Beseitigung von eingetretenen Katastrophenschäden im Vermögen der Gemeinden zu unterstützen,

f)

die Kärntner Gemeinden bei der Umsetzung kommunaler Hochbauvorhaben zu unterstützen,

g)

den Ausbau der Breitbandinfrastruktur in den Kärntner Gemeinden zu unterstützen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2023 bis 30.11.2025

Die Ziele dieses Gesetzes sind:

  1. a)Litera aMaßnahmen der regionalen Verkehrsinfrastruktur und der regionalen Sicherheitsinfrastruktur in den Kärntner Gemeinden zu unterstützen,
  2. b)Litera bdie Kärntner Gemeinden bei der Verwirklichung der Ziele der örtlichen Raumplanung zu unterstützen.
  3. c)Litera cdie Kärntner Gemeinden und Schulgemeindeverbände bei der Bereitstellung und Sanierung von Schulgebäuden (einschließlich Turnsälen) zu unterstützen,
  4. d)Litera ddie räumlichen Voraussetzungen für eine leistungsfähige Wirtschaft in den Kärntner Gemeinden zu schaffen und zu verbessern,
  5. e)Litera edie Kärntner Gemeinden bei der Beseitigung von eingetretenen Katastrophenschäden im Vermögen der Gemeinden zu unterstützen,
  6. f)Litera fdie Kärntner Gemeinden bei der Umsetzung kommunaler Hochbauvorhaben zu unterstützen,
  7. g)Litera gden Ausbau der Breitbandinfrastruktur in den Kärntner Gemeinden zu unterstützen.

a)

Maßnahmen der regionalen Verkehrsinfrastruktur und der regionalen Sicherheitsinfrastruktur in den Kärntner Gemeinden zu unterstützen,

b)

die Kärntner Gemeinden bei der Verwirklichung der Ziele der örtlichen Raumplanung zu unterstützen.

c)

die Kärntner Gemeinden und Schulgemeindeverbände bei der Bereitstellung und Sanierung von Schulgebäuden (einschließlich Turnsälen) zu unterstützen,

d)

die räumlichen Voraussetzungen für eine leistungsfähige Wirtschaft in den Kärntner Gemeinden zu schaffen und zu verbessern,

e)

die Kärntner Gemeinden bei der Beseitigung von eingetretenen Katastrophenschäden im Vermögen der Gemeinden zu unterstützen,

f)

die Kärntner Gemeinden bei der Umsetzung kommunaler Hochbauvorhaben zu unterstützen,

g)

den Ausbau der Breitbandinfrastruktur in den Kärntner Gemeinden zu unterstützen.

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