Art. 1 § 6 K-LSG Artikel 6.

K-LSG - Staatsgrenze Österreich - Tschechoslowakei (Slowakei)

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Für den Fall dieser Gebietsabtretung haben die in den vorstehenden Artikeln 1 bis 4 angeführten Bedingungen sinngemäß Anwendung zu finden.

In Kraft seit 01.01.1993 bis 31.12.9999
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