Art. 1 § 1 K-LSG Artikel 1.

K-LSG - Staatsgrenze Österreich - Tschechoslowakei (Slowakei)

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

1. Die österreichische Regierung stimmt zu, daß die ganze Wasserkraft des Thayaflusses in der Grenzstrecke von Cizov (Zaisa) bis Podmol (Baumöhl) durch ein von der Tschecho-slowakischen Republik gefördertes Unternehmen einheitlich ausgebaut werde.

2. Dieser Ausbau erfolgt durch Bauwerke, die teilweise auf österreichisches, teilweise auf tschecho-slowakisches Gebiet zu liegen kommen.

In Kraft seit 01.01.1993 bis 31.12.9999
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