Anl. 1 K-LPG

K-LPG - Kärntner Landes-Pflanzenschutzmittelgesetz, K-LPG

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.07.2026
(LGBl Nr 59/2025)Landesgesetzblatt Nr 59 aus 2025,)
  1. (1)Absatz eins,Dieses Gesetz tritt, soweit in den folgenden Absätzen nicht Abweichendes bestimmt wird, am 1. Jänner 2026 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Art. I Z 5 (betreffend den ersten Satz des § 7 Abs. 1 K-LPG) und Art. II Abs. 3 treten
    am 1. Jänner 2027 in Kraft.
    Artikel römisch eins, Ziffer 5, (betreffend den ersten Satz des Paragraph 7, Absatz eins, K-LPG) und Artikel römisch zwei, Absatz 3, treten , am 1. Jänner 2027 in Kraft.
  3. (3)Absatz 3,Abweichend von § 7 Abs. 1 K-LPG, in der Fassung des Art. I Z 5, in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 betreffend Aufzeichnungen über Pflanzenschutzmittel müssen die geforderten Aufzeichnungen ab dem Inkrafttreten dieser Verordnung (EU) (Abs. 2) bis 31. Dezember 2029 erst bis zum 31. Jänner des Folgejahres elektronisch erfasst werden.Abweichend von Paragraph 7, Absatz eins, K-LPG, in der Fassung des Artikel römisch eins, Ziffer 5,, in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 betreffend Aufzeichnungen über Pflanzenschutzmittel müssen die geforderten Aufzeichnungen ab dem Inkrafttreten dieser Verordnung (EU) (Absatz 2,) bis 31. Dezember 2029 erst bis zum 31. Jänner des Folgejahres elektronisch erfasst werden.
In Kraft seit 22.05.2026 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Anl. 1 K-LPG


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 1 K-LPG selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Anl. 1 K-LPG


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Anl. 1 K-LPG


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Anl. 1 K-LPG eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis K-LPG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 14 K-LPG
Kärntner Landes-Pflanzenschutzmittelgesetz, K-LPG (K-LPG) Fundstelle