§ 7 K-LKAZuNebV Inkrafttreten

K-LKAZuNebV - Kärntner Landeskrankenanstalten Zulagen- und Nebengebührenverordnung – K-LKAZuNebV

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

Es treten in Kraft:

1.

§ 2 Abs. 1 lit. c am l. April 1992;

2.

§ 4 Abs. 1 lit. a, b und d hinsichtlich der Ärzte am Institut für Physikalische Medizin am l. September 1992;

3.

§ l Abs. 2 letzter Satz am l. Jänner 1993;

4.

die übrigen Bestimmungen am l. Jänner 1992.

In Kraft seit 01.01.1992 bis 31.12.9999
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