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K-KMG - Kärntner Kundmachungsgesetz - K-KMG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

(1) Die Artikel II und III dieses Gesetzes treten, soweit Abs. 2 nicht anderes bestimmt, am 1. Jänner 2014 in Kraft.

(2) Abweichend von Abs. 2 tritt Artikel II Z 3 an dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

 

Artikel II

(1) Art. I Z 1 (2. Abschnitt) dieses Gesetzes tritt am 1. Oktober 2016 in Kraft.

(2) Die übrigen Bestimmungen dieses Gesetzes treten an dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

In Kraft seit 11.06.2013 bis 31.12.9999
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