§ 13 K-KKV

K-KKV - Kärntner Klärschlamm- und Kompostverordnung - K-KKV

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

§ 13

Inkrafttreten

 

Diese Verordnung tritt mit dem auf ihre Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

In Kraft seit 01.01.2001 bis 31.12.9999
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