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K-KKV - Kärntner Klärschlamm- und Kompostverordnung - K-KKV

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

Artikel II

(LGBl Nr 5/2004)

 

Mit dieser Verordnung wird die Richtlinie 86/278/EWG des Rates vom 12. Juni 1986 über den Schutz der Umwelt und insbesondere der Böden bei der Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft, ABl Nr L 181 vom 4.7.1986, S 6, zuletzt in der Fassung der Verordnung (EG) Nr 807/2003 des Rates vom 14. April 2003, ABl Nr I 122 vom 16.5.2003, S 36, umgesetzt.

In Kraft seit 01.01.2001 bis 31.12.9999
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