Anl. 1 K-KAO

K-KAO - Kärntner Krankenanstaltenordnung 1999 - K-KAO

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 12.07.2025
(LGBl Nr 45/2024)
Inkrafttretensbestimmungen
Landesgesetzblatt Nr 45 aus 2024,)
Inkrafttretensbestimmungen
Art. I

Z 1 bis 20, 23 und 25 bis 28 treten mit 1. Jänner 2024 in Kraft. Ziffer eins bis 20, 23 und 25 bis 28 treten mit 1. Jänner 2024 in Kraft.

In Kraft seit 25.06.2024 bis 26.06.2025
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§ 86 K-KAO
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