Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 12.07.2025
(LGBl Nr 45/2024) InkrafttretensbestimmungenLandesgesetzblatt Nr 45 aus 2024,) InkrafttretensbestimmungenArt. I
Z 1 bis 20, 23 und 25 bis 28 treten mit 1. Jänner 2024 in Kraft. Ziffer eins bis 20, 23 und 25 bis 28 treten mit 1. Jänner 2024 in Kraft.
In Kraft seit 25.06.2024 bis 26.06.2025
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