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K-ElWOG - Kärntner Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2011 - K-ElWOG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Artikel I Z 9 und Z 11 (betreffend § 7 Abs. 2 lit. k und § 10 Abs. 1 lit. c) sind auf zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes anhängige Verfahren nicht anzuwenden.

Artikel II(LGBl Nr 51/2015)
  1. (1) Dieses Gesetz tritt an dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
In Kraft seit 01.12.2022 bis 31.12.9999
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