inSub-Litera, i, n einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder – soweit sich dies aus Staatsverträgen im Rahmen der europäischen Integration ergibt – im übrigen Ausland, absolviert haben,
für die Dauer von fünf Jahren zu bestellen. Eine wiederholte Bestellung ist zulässig. Vor einer Wiederbestellung hat der Sachverständige nachzuweisen, dass er im vorangegangen Bestellungszeitraum wenigstens eine einschlägige Fortbildungsveranstaltung besucht hat.
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