§ 104a JN Sachliche Zuständigkeit

JN - Jurisdiktionsnorm

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Soweit nicht anderes bestimmt ist, sind in Geschäften außer Streitsachen die Bezirksgerichte sachlich zuständig.

In Kraft seit 01.07.1978 bis 31.12.9999
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