§ 29 IPRG (weggefallen)

IPRG - IPR-Gesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024
§ 29 IPRG (weggefallen) seit 17.08.2015 weggefallen.
In Kraft seit 17.08.2015 bis 31.12.9999
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1 Kommentar zu § 29 IPRG


Kommentar zum § 29 IPRG von Ulrike Christine Walter

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Heimfallsrecht/KaduzitaetsstatutKaeme es nach dem Personalstatut des Erblassers zum Heimfall, so tritt an die Stelle dieses Rechtes das Recht des Lageortes (Bestimmung zu Gunsten des oesterreichischen Fiskus). Rueck- und Weiterverweisung sind zu befolgen. Für die Anwendbarkeit des Recht... mehr lesen...

§ 29 IPRG | 4. Version | 373 Aufrufe | 24.11.09

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