Norm: IPRG §29 IPRG § 29 gültig von 01.01.1979 bis 16.08.2015 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 87/2015
Rechtssatz:
Die Verweisung in § 29 IPRG auf das Belegenheitsstatut ist, wenn damit eine Verweisung auf das österreichische Recht bewirkt wird, eine Sachnormenverweisung. Die Verweisung in Paragraph 29, IPRG auf das Belegenheitsstatut ist, wenn damit ein... mehr lesen...
Norm: IPRG §29 IPRG § 29 gültig von 01.01.1979 bis 16.08.2015 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 87/2015
Rechtssatz:
Für die Anwendbarkeit des Rechtes des Belegenheitsstaates ist es in teleologischer Sicht nicht nur gleichgültig, wie das gesetzliche Nachfolgerecht in einem Nachlaß, über den der Erblasser nicht testiert hat und der auch nicht zur gesetzliche... mehr lesen...