RS OGH 2001/8/9 2Ob26/01i

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Veröffentlicht am 09.08.2001
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Norm

IPRG §29
  1. IPRG § 29 gültig von 01.01.1979 bis 16.08.2015 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 87/2015

Rechtssatz

Die Verweisung in § 29 IPRG auf das Belegenheitsstatut ist, wenn damit eine Verweisung auf das österreichische Recht bewirkt wird, eine Sachnormenverweisung.Die Verweisung in Paragraph 29, IPRG auf das Belegenheitsstatut ist, wenn damit eine Verweisung auf das österreichische Recht bewirkt wird, eine Sachnormenverweisung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115574

Dokumentnummer

JJR_20010809_OGH0002_0020OB00026_01I0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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