Rechtssatz
Die Verweisung in § 29 IPRG auf das Belegenheitsstatut ist, wenn damit eine Verweisung auf das österreichische Recht bewirkt wird, eine Sachnormenverweisung.Die Verweisung in Paragraph 29, IPRG auf das Belegenheitsstatut ist, wenn damit eine Verweisung auf das österreichische Recht bewirkt wird, eine Sachnormenverweisung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115574Dokumentnummer
JJR_20010809_OGH0002_0020OB00026_01I0000_001