Art. 11 § 2 IO

IO - Insolvenzordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

§§ 8a, 107 Abs. 2, § 220a KO in der Fassung des Artikels 6 sind auf Konkursverfahren anzuwenden, die nach dem 28. Februar 2006 eröffnet werden. Wird der Konkurs wieder aufgenommen (§ 158 Abs. 2 KO), so ist der Tag des Wiederaufnahmebeschlusses maßgebend.

In Kraft seit 14.01.2006 bis 31.12.9999
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