§ 281 IO Zahlungsplan

IO - Insolvenzordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Während der am 1. November 2017 noch nicht abgelaufenen Laufzeit des Zahlungsplans kann der Schuldner neuerlich die Abstimmung über einen Zahlungsplan und die Einleitung eines Abschöpfungsverfahrens beantragen. Auf den Zahlungsplan und die Einleitung des Abschöpfungsverfahrens sind die Bestimmungen in der Fassung des Insolvenzrechtsänderungsgesetzes 2017 anzuwenden.

In Kraft seit 01.08.2017 bis 31.12.9999
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