Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften
Soweit in anderen Bundes- oder Landesgesetzen besondere Informationszugangsregelungen bestehen oder besondere öffentliche elektronische Register eingerichtet sind, ist dieses Bundesgesetz nicht anzuwenden.
In Kraft seit 01.09.2025 bis 31.12.9999
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