Anl. 3 HS-WV

HS-WV - Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswirtschaftsverordnung 

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 28.08.2026

GEBARUNGSERFOLGSRECHNUNG JAHRESVORANSCHLAG IN DER GLIEDERUNG DER ERFOLGSRECHNUNG DES JAHRESABSCHLUSSES FÜR DIE HOCHSCHÜLERINNEN- UND HOCHSCHÜLERSCHAFT INSGESAMT

 

I. Erträge im Zusammenhang mit der unmittelbaren Vertretungstätigkeitrömisch eins. Erträge im Zusammenhang mit der unmittelbaren Vertretungstätigkeit

 

         1. Studierendenbeiträge

 

         2. Beiträge gem. §§ 7 Abs. 2, 14 Abs. 3 oder 25 Abs. 3 HSG 2014 2. Beiträge gem. Paragraphen 7, Absatz 2, 14, Absatz 3, oder 25 Absatz 3, HSG 2014

 

         3. Erträge aus Stiftungen, Spenden und Zuwendungen

 

         4. Erträge aus Inseraten und Werbung

 

         5. Sonstige Erträge

 

SUMME ISUMME römisch eins

 

II. Aufwendungen im Zusammenhang mit der unmittelbaren Vertretungstätigkeitrömisch zwei. Aufwendungen im Zusammenhang mit der unmittelbaren Vertretungstätigkeit

 

         1. Personalaufwand

 

  1. a.Litera a
In Kraft seit 26.06.2025 bis 31.12.9999
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