§ 4 HS-KöRV Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an Privathochschulen

HS-KöRV - Einrichtung von Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften als Körperschaften öffentlichen Rechts

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

An folgenden Privathochschulen sind Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften als Körperschaften öffentlichen Rechts eingerichtet:

  1. 1.Ziffer einsSigmund Freud PrivatUniversität Wien
  2. 2.Ziffer 2UMIT TIROL – Private Universität für Gesundheitswissenschaften und -technologie
In Kraft seit 29.10.2022 bis 31.12.9999
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