§ 2 HS-KöRV Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an Pädagogischen Hochschulen

HS-KöRV - Einrichtung von Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften als Körperschaften öffentlichen Rechts

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

An folgenden Pädagogischen Hochschulen sind Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften als Körperschaften öffentlichen Rechts eingerichtet:

  1. 1.Ziffer einsPädagogische Hochschule Niederösterreich
  2. 2.Ziffer 2Pädagogische Hochschule Oberösterreich
  3. 3.Ziffer 3Pädagogische Hochschule Salzburg
  4. 4.Ziffer 4Pädagogische Hochschule Steiermark
  5. 5.Ziffer 5Pädagogische Hochschule Tirol
  6. 6.Ziffer 6Pädagogische Hochschule Wien
  7. 7.Ziffer 7Kirchliche Pädagogische Hochschule Wien/Krems
  8. 8.Ziffer 8Private Pädagogische Hochschule der Diözese Linz
In Kraft seit 29.10.2022 bis 31.12.9999
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