Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026
(1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 1988 in Kraft.
(2)Absatz 2,§ 2 Abs. 1 und 4 in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 439/1996 tritt mit Inkrafttreten der Halbleiterschutzgesetz-Novelle 1996, BGBl. Nr. 428/1996, in Kraft.Paragraph 2, Absatz eins und 4 in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 439 aus 1996, tritt mit Inkrafttreten der Halbleiterschutzgesetz-Novelle 1996, Bundesgesetzblatt Nr. 428 aus 1996,, in Kraft.
In Kraft seit 22.08.1996 bis 31.12.9999
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