§ 15 HlG Vollziehung

HlG - Hochleistungsstreckengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist hinsichtlich § 1 die Bundesregierung, im Übrigen der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur betraut. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist hinsichtlich Paragraph eins, die Bundesregierung, im Übrigen der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur betraut.

In Kraft seit 13.12.2025 bis 31.12.9999
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