§ 2 HLBV 2013 Sprachliche Gleichbehandlung

HLBV 2013 - Heereslenkberechtigungsverordnung 2013

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.10.2024

Soweit im Folgenden personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
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