§ 1 HLBV 2013 Anwendungsbereich

HLBV 2013 - Heereslenkberechtigungsverordnung 2013

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

Diese Verordnung regelt

1.

die Ausbildung für die Erlangung der Heereslenkberechtigung,

2.

die Durchführung der Fahrprüfung zur Erlangung der Heereslenkberechtigung und

3.

die Beschaffenheit, Maße und Masse jener Fahrzeuge, die mit einer Heereslenkberechtigung gelenkt werden dürfen.

In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
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