Salzburger Hebeanlagengesetz (HebeAnlG) Fundstelle

HebeAnlG - Salzburger Hebeanlagengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.04.2024

Gesetz vom 7. Oktober 2015 über die technischen Erfordernisse und den Betrieb von Hebeanlagen (Salzburger Hebeanlagengesetz – HebeAnlG)
StF: LGBl Nr 1/2016 (Blg LT 15. GP: RV 995, 3. Sess; AB 6, 4. Sess)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Salzburger Landtag hat beschlossen:

 

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt

Allgemeines

 

              § 1         Anwendungsbereich

              § 2         Begriffsbestimmungen

 

2. Abschnitt

Einbau und Inbetriebnahme von Hebeanlagen

 

              § 3         Technische Erfordernisse

              § 4         Vorprüfung

              § 5         Abnahmeprüfung

 

3. Abschnitt

Betriebsvorschriften

 

              § 6         Betriebskontrolle

              § 7         Regelmäßige und außerordentliche Überprüfung

              § 8         Mängelbehebung und Sperre

              § 9         Hebeanlagenbuch

 

4. Abschnitt

Sicherheitstechnische Prüfung; Modernisierung

 

              § 10       Sicherheitstechnische Überprüfung

              § 11       Modernisierung

 

5. Abschnitt

Schlussbestimmungen

 

              § 12       Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

              § 13       Strafbestimmungen

              § 14       Notifikationshinweis

              § 15       In- und Außerkrafttreten; Übergangsbestimmungen

In Kraft seit 01.07.2016 bis 31.12.9999
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