§ 14 HebeAnlG § 14

HebeAnlG - Salzburger Hebeanlagengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Dieses Gesetz ist vor seiner Erlassung der Europäischen Kommission nach den Bestimmungen der Richtlinie 83/189/EWG in der Fassung der Richtlinie 94/10/EG notifiziert worden. Notifikationsnummer: 2014/220/A.

In Kraft seit 01.07.2016 bis 31.12.9999
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