§ 67 HarbG (weggefallen)

HarbG - Heimarbeitsgesetz 1960

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.04.2024
§ 67 HarbG (weggefallen) seit 28.04.1961 weggefallen.
In Kraft seit 28.04.1961 bis 31.12.9999
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