§ 1 GVSV Regelungsgegenstand

GVSV - Gasversorgungsstandardverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Diese Verordnung regelt nähere Bestimmungen zur Durchführung der Überprüfung des Gasversorgungsstandards, zu den Erhebungsmodalitäten und zur Art der erforderlichen Nachweise gemäß § 121 Abs. 5 Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG 2011), BGBl. I Nr. 107/2011. Weiters werden nähere Bestimmungen zur Vorhaltung von Gasmengen für Stromerzeugungsanlagen gemäß § 75 Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), BGBl. I Nr. 91/2025, erlassen. Diese Verordnung regelt nähere Bestimmungen zur Durchführung der Überprüfung des Gasversorgungsstandards, zu den Erhebungsmodalitäten und zur Art der erforderlichen Nachweise gemäß Paragraph 121, Absatz 5, Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG 2011), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 107 aus 2011,. Weiters werden nähere Bestimmungen zur Vorhaltung von Gasmengen für Stromerzeugungsanlagen gemäß Paragraph 75, Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 91 aus 2025,, erlassen.

In Kraft seit 03.07.2026 bis 01.04.2027
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