Anl. 1 GVSV

GVSV - Gasversorgungsstandardverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

ÖNACE-Klasse

Bezeichnung

84.22

Verteidigung (Bundesheer)

84.24

Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Polizei)

84.25

Feuerwehren

86.10

Krankenhäuser

86.21

Arztpraxen für Allgemeinmedizin

86.22

Facharztpraxen

86.23

Zahnarztpraxen

86.90

Gesundheitswesen a.n.g.

87.10

Pflegeheime

87.20

Stationäre Einrichtungen zur psychosozialen Betreuung, Suchtbekämpfung u.Ä.

87.30

Altenheime; Alten- und Behindertenwohnheime

87.90

Sonstige Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime)

88.10

Soziale Betreuung älterer Menschen und Behinderter

88.91

Tagesbetreuung von Kindern

88.99

Sonstiges Sozialwesen a.n.g.

In Kraft seit 01.08.2023 bis 31.12.9999
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§ 6 GVSV
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