Mit der Vollziehung ist der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, hinsichtlich des § 14 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus, betraut. Mit der Vollziehung ist der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, hinsichtlich des Paragraph 14, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus, betraut.
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