§ 112 GTG Umsetzungshinweis

GTG - Gentechnikgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

Durch dieses Bundesgesetz werden die Richtlinie 2001/18/EG über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt und zur Aufhebung der Richtlinie 90/220/EWG, ABl. Nr. L 106 vom 17.4.2001 S.1, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 2019/1381 über die Transparenz und Nachhaltigkeit der EU-Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelkette und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 178/2002, (EG) Nr. 1829/2003, (EG) Nr. 1831/2003, (EG) Nr. 2065/2003, (EG) Nr. 1935/2004, (EG) Nr. 1331/2008, (EG) Nr. 1107/2009, (EU) 2015/2283 und der Richtlinie 2001/18/EG, ABl. Nr. L 231 vom 6.9.2019 S.1, und die Richtlinie 2009/41/EG über die Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen, ABl. L 125 vom 21.5.2009 S. 75, umgesetzt.

In Kraft seit 07.07.2021 bis 31.12.9999
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