§ 113e GTG

GTG - Gentechnikgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Das Inhaltsverzeichnis, die §§ 37 Abs. 2a, 55 Abs. 2a, 105 Abs. 2, 105a samt Überschrift und 112 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 130/2021 treten mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft.

In Kraft seit 07.07.2021 bis 31.12.9999
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