§ 246a GSVG (weggefallen)

GSVG - Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024
§ 246a GSVG (weggefallen) seit 01.01.2002 weggefallen.
In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
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