§ 16 GOG 1945

GOG 1945 - Gerichtsorganisationsgesetz 1945

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026

Mit der Vollziehung dieses Gesetzes ist das Staatsamt für Justiz betraut.

In Kraft seit 10.07.1945 bis 31.12.9999
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