Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026
Das Staatsamt für Justiz wird ferner ermächtigt, die auf dem Gebiete der Gerichtsorganisation wieder in Kraft getretenen Gesetze und Verordnungen in der Fassung mit rechtsverbindlicher Kraft neu zu verlautbaren, die sie durch das vorliegende Gesetz erhalten.
In Kraft seit 10.07.1945 bis 31.12.9999
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