§ 14 GO-LR § 14

GO-LR - Geschäftsordnung der Landesregierung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

(1) Diese Verordnung tritt mit 29. April 2004 in Kraft.

(2) § 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 115/2006 tritt gleichzeitig mit der Verordnung der Landeshauptfrau von Salzburg, mit der die Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung geändert wird, in Kraft.

(3) Die §§ 3 Abs 1 und 11 Abs 3 treten mit 14. Dezember 2007 in Kraft.

(4) § 3 Abs 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 11/2007 tritt mit 8. Februar 2007 in Kraft.

(5) § 3 Abs 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 103/2007 tritt gleichzeitig mit der Verordnung der Landeshauptfrau von Salzburg vom 15. Oktober 2007, mit der die Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung geändert wird, in Kraft.

In Kraft seit 22.12.2007 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 14 GO-LR


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 14 GO-LR selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 14 GO-LR


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 14 GO-LR


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 14 GO-LR eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis GO-LR Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 13 GO-LR
§ 15 GO-LR