Anl. 3 GMMO-VO 2020 (Gas-Marktmodell-Verordnung 2020 ), Als Ein-/Ausspeisepunkte gelten alle physischen Ein- und Ausspeisepunkte in das Netz des jeweiligen Marktgebietes. - JUSLINE Österreich
Anl. 3 GMMO-VO 2020 Als Ein-/Ausspeisepunkte gelten alle physischen Ein- und Ausspeisepunkte in das Netz des jeweiligen Marktgebietes.
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 08.09.2026
Die Ausspeisepunkte von den Fernleitungen in das Verteilergebiet werden zentral vom MVGM verwaltet und somit virtuell als ein Ausspeisepunkt behandelt. Die Ein-/Ausspeisepunkte werden vom MVGM nach Konsultation der Regulierungsbehörde auf der Online-Plattform veröffentlicht.
In Kraft seit 01.10.2022 bis 31.12.9999
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