Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026
Die §§ 1 bis 9 sind auch auf Prüfeinrichtungen von Behörden anzuwenden. Die Paragraphen eins bis 9 sind auch auf Prüfeinrichtungen von Behörden anzuwenden.
In Kraft seit 15.07.2000 bis 31.12.9999
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