Art. 1 § 25c GGG (weggefallen)

GGG - Gerichtsgebührengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.08.2026
Art. 1 § 25c GGG seit 30.06.2026 weggefallen.
In Kraft seit 01.07.2026 bis 31.12.9999
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