§ 49 GGBV Notifikationshinweis gemäß Artikel 12 der Richtlinie 98/34/EG

GGBV - Gefahrgutbeförderungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Diese Verordnung wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, ABl. Nr. L 204 vom 21.7.1998, S. 37 in der Fassung der Richtlinie 98/48/EG, ABl. Nr. L 217 vom 5.8.1998, S. 18 unter der Notifikationsnummer 2004/263/A notifiziert.

In Kraft seit 01.10.2005 bis 31.12.9999
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