§ 4 GewQBewFreistellV

GewQBewFreistellV - Bewilligungsfreistellungsverordnung für Gewässerquerungen

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 06.09.2026

Diese Verordnung tritt mit 1. November 2005 in Kraft.

In Kraft seit 01.11.2005 bis 31.12.9999
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