§ 24 Gem-PVG

Gem-PVG - Gemeinde-Personalvertretungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

Die näheren Bestimmungen über die Durchführung der Wahlen sind nach Anhörung der Landesleitung Salzburg der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten durch Verordnung der Landesregierung zu treffen.

In Kraft seit 01.09.1997 bis 31.12.9999
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