§ 29 GebAG Aufenthaltskosten

GebAG - Gebührenanspruchsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 09.10.2024

Die §§ 13 bis 15 sind sinngemäß anzuwenden.

In Kraft seit 01.05.1975 bis 31.12.9999
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