Login:
×
Eingeloggt bleiben
Login
Registrieren
-
Passwort vergessen?
Registrieren
Login
Menü öffnen/schließen
Menü
Sie sind nicht angemeldet.
Gesetze
Übersicht
Bundesgesetze
Landesgesetze
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien
Meine Gesetze
Gesetzesaktualisierungen
Volltextsuche
Forum
Forum Recht
Gesetzeskommentare
Gesetzessammlungen
Abfrageservices
Übersicht
Grundbuch
Grundbuchabfrage
Urkundenabfrage
Grundbuch Praxiswissen
Grundbuchnummern suchen
Firmenbuch
Handelsregister
GISA
DSGVO Mustervorlagen
Preise
FAQ
Tools
Zinsrechner
Existenzminimumrechner
Grundbuchnummernsuche
Legal.Tech
Über Uns
Verlinkungsmöglichkeiten
Werben mit JUSLINE
Hilfe
Recht.Beobachten
Recht.Merken
Recht.Aktuell
A-S-O Tool
Release Notes
Credits
Alle
Dropdown: Gewählter Wert ist Alle
Bundesgesetze
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien
Alle Gesetze
§ 29 GebAG (Gebührenanspruchsgesetz), Aufenthaltskosten - JUSLINE Österreich
§ 29 GebAG Aufenthaltskosten
GebAG - Gebührenanspruchsgesetz
beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 09.10.2024
Die
§§ 13
bis 15 sind sinngemäß anzuwenden.
In Kraft seit 01.05.1975 bis 31.12.9999
0
Kommentare zu § 29 GebAG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 29 GebAG selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Wie kommentiere ich?
Kommentar hinzufügen
Sofortabfrage
ohne
Anmeldung!
DSGVO Vorlagen
11,90 €
Grundbuchauszug
11,90 €
Urkunden, Kaufvertrag...
7,90 €
Firmenbuchauszug
11,90 €
Handelsregisterauszug
11,90 €
GISA
kostenlos
Zurück
Weiter
Jetzt Abfrage starten
15
Entscheidungen zu § 29 GebAG
Entscheidungen zu § 29 GebAG
Entscheidungen des BVwg
(01/2012)
15
0
Diskussionen zu § 29 GebAG
Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 29 GebAG eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis GebAG
Gesamte Rechtsvorschrift
Drucken
PDF herunterladen
Paragrafennavigation
§ 20 GebAG Bestimmung der Gebühr
§ 21 GebAG Bekanntgabe der Gebühr. Zustellung
§ 22 GebAG Rechtsmittel
§ 23 GebAG Zahlung der Gebühr. Zurückzahlung
§ 23a GebAG
§ 24 GebAG Umfang der Gebühr
§ 25 GebAG Anspruchsvoraussetzungen
§ 26 GebAG Gebührenvorschuß
§ 27 GebAG Reisekosten
§ 28 GebAG Fahrpreisklasse. Eigenes Kraftfahrzeug. Andere als Massenbeförderungsmittel
§ 29 GebAG Aufenthaltskosten
§ 30 GebAG Kosten für die Beziehung von Hilfskräften
§ 31 GebAG Sonstige Kosten
§ 32 GebAG Entschädigung für Zeitversäumnis
§ 33 GebAG (weggefallen)
§ 34 GebAG Gebühr für Mühewaltung
§ 35 GebAG Gebühr für die Teilnahme an einer Verhandlung
§ 36 GebAG Gebühr für Aktenstudium
§ 37 GebAG Höhere Gebühr
§ 38 GebAG Geltendmachung der Gebühr
§ 39 GebAG Bestimmung der Gebühr
Haftungsausschluss
Vernetzungsmöglichkeiten
§ 28 GebAG
§ 30 GebAG
0 Kommentare zu § 29 GebAG