Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.09.2026
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin oder der Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betraut.
In Kraft seit 01.07.2022 bis 30.12.2027
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